Nach jahrzehntelanger Verdrängung hat die Stadtverwaltung Kaiserslautern die systematische juristische Aufarbeitung von Märchen-Verbrechen genehmigt. Den Anfang macht das Theodor-Zink-Museum mit einem spektakulären Gerichtsverfahren gegen die Geschwister Hänsel und Gretel, denen Mord an einer Seniorin vorgeworfen wird. Die Staatsanwaltschaft sieht in dem Fall einen klaren Präzedenzfall für vorsätzlichen Totschlag mit erschwerenden Umständen.
Während Gretel sich den Vorwürfen im improvisierten Gerichtssaal stellen muss, gilt ihr Bruder Hänsel als vernehmungsunfähig. „Die psychischen Folgeschäden durch den Lebkuchenhausentzug sind noch nicht überwunden“, bestätigte ein Gerichtssprecher auf Anfrage. Die Anklage lautet auf heimtückischen Mord durch Verbrennung bei lebendigem Leib – ein Tatbestand, der auch nach märchenzeitlicher Rechtsprechung als besonders verwerflich galt.
Die Anklagebehörde argumentiert mit einer akribisch geplanten Tat: „Die Angeklagte hat die Seniorin gezielt in den eigenen Backofen gestoßen und dabei deren Tod billigend in Kauf genommen.“ Die Verteidigung hingegen sieht in der Hexenverbrennung einen klassischen Fall von Notwehr gegen Kindesentführung und geplanten Kannibalismus. „Meine Mandantin war das Opfer einer systematischen Entführung mit Tötungsabsicht“, erklärte der Pflichtverteidiger vor dem Publikum, das gleichzeitig als Geschworene fungierte.
In einem überraschenden Urteil sprach das Gericht beide Geschwister frei. Der vorsitzende Richter begründete die Entscheidung mit der „komplexen Natur märchenzeitlicher Rechtsprechung“ und verwies auf mildernde Umstände durch das Alter der Angeklagten. Juristen zeigen sich besorgt über die Signalwirkung des Urteils für künftige Märchen-Verfahren.
Das Pilotprojekt soll nach Angaben der Kulturverwaltung auf weitere ungeklärte Märchen-Delikte ausgeweitet werden. Bereits in Planung sind Verfahren gegen Rotkäppchen wegen Verleumdung des Wolfs und gegen Aschenputtel wegen Betrugs durch Identitätstäuschung auf dem Königsball. „Wir wollen endlich Klarheit in diese jahrhundertealten Rechtsfälle bringen“, so ein Sprecher des Theodor-Zink-Museums.
Märchenforscher sehen in der juristischen Aufarbeitung einen gefährlichen Trend. „Wenn wir anfangen, Märchenfiguren vor ordentliche Gerichte zu stellen, müssen wir auch über die Haftbarmachung von Autoren nachdenken“, warnte Professor Dr. Märtin Grimmelshausen vom Institut für Volkskunde. Die Brüder Grimm seien jedoch bereits verstorben und daher nicht mehr belangbar.