16. Mai 2026

Führte AfD-Ratsmitglied Stellvertreter-Abstimmung per Fernsteuerung durch? – Siegelbacher Klimaschutz-Beschluss rechtlich ungültig!

Kaiserslautern (llp) – Bei der entscheidenden Stadtratssitzung zur geplanten Photovoltaikanlage „Ober dem Brüchling“ in Siegelbach sorgte ein AfD-Ratsmitglied für juristische Verwirrung. Während das betreffende AfD-Ratsmitglied der Sitzung fernblieb, gab ein anwesendes AfD-Mitglied dessen Stimme kurzerhand mit ab – eine Praxis, die den gesamten Beschluss rechtlich anfechtbar macht.

Innovative Demokratie-Interpretation sorgt für Verwirrung

Der Stadtrat hatte ursprünglich grünes Licht für die Solaranlage gegeben, vollzog jedoch eine überraschende Kehrtwende. Dabei erwies sich die Abstimmung als besonders kreativ: Ein abwesendes AfD-Ratsmitglied ließ seine Stimme offenbar telepathisch oder per Messenger-Dienst durch einen Parteikollegen abgeben. Diese bemerkenswerte Form der demokratischen Teilhabe wurde erst im Nachhinein als problematisch erkannt.

Ein Sprecher der Stadtverwaltung erklärte auf Anfrage von LauternLife Investigativ-Journalist Geronimo Grimm: „Wir prüfen derzeit, ob die Einführung eines digitalen Abstimmungsroboters für abwesende Ratsmitglieder rechtlich zulässig wäre. Das würde solche Verwechslungen in Zukunft vermeiden.“

Klimaschutz-Masterplan gerät ins Stocken

Die rechtlich fragwürdige Abstimmung betrifft ein zentrales Projekt des städtischen „Masterplan 100 Prozent Klimaschutz 2050″, der die Reduzierung der CO2-Emissionen aus der Stromerzeugung vorsieht. Ironischerweise könnte ausgerechnet ein Verfahrensfehler bei der Abstimmung über erneuerbare Energien den Klimaschutz in Kaiserslautern ausbremsen.

Anwohner aus Siegelbach, die sich gegen die Photovoltaikanlage aussprachen, zeigten sich verwundert über die Wendung. „Erst waren wir gegen die Anlage, jetzt sind wir gegen die Art, wie darüber abgestimmt wurde“, kommentierte eine betroffene Bürgerin die Situation.

Juristische Aufarbeitung in Sicht

Rechtsexperten bewerten die Stellvertreter-Abstimmung eindeutig als unzulässig. Nach der Gemeindeordnung müssen Ratsmitglieder persönlich und eigenverantwortlich abstimmen. Die Praxis, Stimmen abwesender Kollegen mit abzugeben, verletzt fundamentale Prinzipien der kommunalen Selbstverwaltung.

Die Stadtverwaltung kündigte eine umfassende Überprüfung des Beschlusses an. Sollte die Abstimmung tatsächlich für ungültig erklärt werden, müsste das Thema erneut auf die Tagesordnung – diesmal mit allen Ratsmitgliedern physisch anwesend oder offiziell entschuldigt.

Das AfD-Ratsmitglied, das die doppelte Stimmabgabe vorgenommen hatte, war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen. Ein Parteivertreter teilte mit, man prüfe die Einrichtung eines internen Abstimmungsdienstes für verhinderte Kollegen.

Quellen

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Die Fakten-Box: Was an dieser Meldung aus der Westpfalz wirklich wahr ist

Der wahre Kern: Der Kaiserslauterer Stadtrat hat tatsächlich eine Kehrtwende bei der geplanten Photovoltaikanlage „Ober dem Brüchling“ in Siegelbach vollzogen. Die Abstimmung wurde als rechtlich anfechtbar eingestuft, da ein AfD-Ratsmitglied abwesend war und dessen Stimme dennoch von einem anderen AfD-Mitglied abgegeben wurde.

Die Satire-Einordnung: Die Zitate zur telepathischen Stimmabgabe, zum digitalen Abstimmungsroboter und zum geplanten internen Abstimmungsdienst der AfD sind satirisch überspitzt und frei erfunden. Die rechtlichen Probleme der Stellvertreter-Abstimmung entsprechen jedoch der realen Einschätzung.

Hinweis: Satire darf alles, außer langweilen. Für echte Beschwerden ist der Service für Bürgerbeschwerden zuständig, für den Humor ausschließlich LauternLife. (lal)

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