Es war nur eine Frage der Zeit. Während der gemeine Kaiserslauterer noch darüber sinniert, warum die Baustellen in der Stadt seit gefühlten drei Legislaturperioden bestehen und die Stadionwurst teurer wird, hat die Zukunft der urbanen Mobilität längst die Bürgersteige der Innenstadt geentert: der E-Scooter. Lautlos. Unberechenbar. Und gelegentlich mit einer Blutalkoholkonzentration an Bord, bei der selbst der „Zack Zack“ Stammgast erröten würde.
Die Polizeidirektion Kaiserslautern hat genug davon. Vom 22. bis 28. Juni 2026 läuft in K-Town eine gezielte Aktionswoche – und die Beamten greifen dabei nicht zur Radarfalle, sondern zur Klemmbrettliste mit E-Scooter-Paragrafen. Willkommen in der Zukunft, Westpfalz.
Fangen wir mit den Grundlagen an, denn offensichtlich braucht es in K-Town eine Aktionswoche, damit diese ankommen. Wer sich in Kaiserslautern auf einen E-Scooter schwingt, unterliegt seit der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV), die bereits seit dem 15. Juni 2019 gilt – also schon länger als so manches Stadtratsprojekt –, klaren Regeln. Mindestalter: 14 Jahre. Führerschein: keiner nötig. Helm: gesetzlich nicht Pflicht, aber die Polizei empfiehlt ihn dringend. Wer bei 20 km/h auf Asphalt fällt, wird das verstehen – meistens allerdings erst danach, wenn de Schwollkopp e Bause kriet!
Was viele schlicht ignorieren: Jeder private E-Scooter braucht eine Haftpflichtversicherung mit sichtbarer Plakette. Fehlt die? Anzeige. Kein Wenn, kein Aber, kein „Ich dachte, das gilt nur für echte Autos.“ Mietscooter-Fahrer können aufatmen – die Versicherung ist dort inklusive. Das ist übrigens einer der wenigen Vorteile, die das Mietsystem in dieser Stadt zu bieten hat, wenn man mal ehrlich ist.
Beim Thema Alkohol hört der Spaß vollständig auf. Die 0,5-Promille-Grenze gilt auch auf dem Tretroller – genauso wie beim Auto. Wer glaubt, dass zwei Schoppen Pfälzer Wein und ein rollender Untersatz kein Problem darstellen, darf sich auf Bußgeld, Fahrverbot oder gar eine Strafanzeige freuen. Und nein: „Aber ich bin doch nur auf dem Radweg gefahren“ ist keine Entschuldigung, sondern ein Geständnis.
Und apropos Radwege: Die müssen genutzt werden, wenn sie vorhanden sind. Das Gehwegparken und -fahren mit dem Scooter ist verboten, Fußgängerzonen sowieso tabu. Wer auf einem freigegebenen Weg unterwegs ist und das Schild „Rad frei“ sieht, darf auch mit dem E-Scooter. Wer das Schild nicht sieht – der sollte vielleicht das Handy weglegen, das er sowieso gerade in der Hand hat. Nur ein Mitfahrer ist übrigens ebenfalls verboten: Ein E-Scooter, eine Person. Das ist keine Empfehlung, das ist Gesetz.
Warum das alles jetzt? Weil die Zahlen es verlangen. Das Statistische Bundesamt hat für das Jahr 2024 einen Anstieg der E-Scooter-Unfälle mit Personenschaden von satten 26,7 Prozent bundesweit vermeldet – auf knapp 12.000 Unfälle. Fast die Hälfte der Verletzten war unter 25 Jahre alt, und mehr als jeder zweite Unfall endete mit einer Kollision mit einem Auto. Bundesweit passierten über die Hälfte dieser Unfälle in Großstädten. Kaiserslautern ist zwar keine Metropole, aber die Fußgängerzone zwischen Schillerplatz und Stiftskirche fühlt sich manchmal an, als wäre das Stadtgebiet deutlich enger als gedacht. Die Verkehrsunfallbilanz für Rheinland-Pfalz zeigt zudem generell steigende Sorgen im Bereich der Straßenverkehrssicherheit – ein Trend, den die Polizei nicht tatenlos beobachten möchte.
Der Appell der Polizei ist so schlicht wie berechtigt: Vernunft. Rücksichtnahme. Und bitte, bitte: kein Promille auf dem Roller. Die Einsatzkräfte werden in dieser Woche präsent sein – und wer dann noch meint, mit Tempo 20 und zwei Bier im Blut durch die Innenstadt zu gleiten, darf sich anschließend ausgiebig mit dem Bußgeldkatalog beschäftigen. Der ist, anders als die Baustellen in K-Town, vollständig fertiggestellt.
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