Es war Freitagabend, 17.55 Uhr – die Stunde, in der sich brave Westpfälzerinnen und Westpfälzer eigentlich auf das Wochenende freuen, der RE17 rumpelt Richtung Hauptbahnhof KL, und irgendwo im Waggon überlegt jemand laut und alkoholgefärbt, was er so von Polizisten hält. Spoiler: Die Meinung war nicht schmeichelhaft. Und der Empfänger dieser Meinung saß – in Uniform – genau gegenüber.
Ein Bundespolizist nutzte den Freitagabend des 10. Juli, um im RE17 von Bad Kreuznach nach Kaiserslautern zu seiner Dienststelle zu fahren. Eigentlich ein ganz normaler Weg zur Arbeit – wäre da nicht eine Reisegruppe gewesen, die den Regionalzug offenbar für eine Kombination aus Kneipe und Bürgerforum hielt.
Die Gruppe konsumierte lautstark Alkohol, störte damit die übrigen Fahrgäste und äußerte sich nach Angaben der Bundespolizei obendrein abfällig über den Polizeiberuf im Allgemeinen. Der uniformierte Beamte – seines Zeichens nicht nur Zeuge, sondern Zielscheibe – bat die Gruppe, Rücksicht auf die Mitreisenden zu nehmen. Eine absolut zumutbare Bitte, möchte man meinen.
Ein 31-jähriger Deutscher aus der Gruppe sah das anders. Er beleidigte den Polizisten persönlich. Was man genau sagte, ist nicht überliefert – aber das Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung deutet darauf hin, dass es kein Kompliment war.
Beim Halt am Hauptbahnhof Kaiserslautern war die Reise für den 31-Jährigen dann vorzeitig zu Ende. Hinzugezogene Bundespolizisten stellten den Mann auf dem Bahnsteig. Als er sich den polizeilichen Maßnahmen widersetzte, legten ihm die Einsatzkräfte Handfesseln an und brachten ihn zur Dienststelle. Ein Atemalkoholtest dort ergab einen Wert von 0,71 Promille – nicht gerade ein Wert, der Standfestigkeit im Wortgefecht garantiert. Nach Abschluss aller Maßnahmen wurde der Mann wieder entlassen.
Die Bundespolizei leitete ein Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung ein. Der Beamte trat seinen Dienst – vermutlich mit einer bemerkenswerten Geschichte für die Pausenrunde – planmäßig an.
Lehre des Tages für alle Westpfälzer und Zugdurchreisenden: Wer im RE17 seinem Unmut freien Lauf lassen will, sollte vorher prüfen, ob die Person in Uniform gegenüber gerade Dienst hat. Oder auch nicht. Denn eigentlich gilt das immer.
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